Rentenfaktor-Roulette – Wie Versicherer ihre Kunden oft alt aussehen lassen
Insider News

Rentenfaktor-Roulette – Wie Versicherer ihre Kunden oft alt aussehen lassen

23.07.2025 7 Minuten

Es gibt Dinge, die ändern sich nie: Die Deutsche Bahn kommt zu spät, der BER wird teurer – und Versicherungen finden immer neue Wege, ihre Kunden zu schröpfen. Neuester Coup: die heimliche Kürzung des sogenannten Rentenfaktors bei privaten Rentenversicherungen. Was technisch klingt, ist in Wahrheit ein weiterer Beweis dafür, wie schamlos sich die Branche am Kapital ihrer Kunden bedient – koste es, was es wolle.

Was ist passiert?

Versicherer wie der Branchenprimus Allianz, aber auch viele weitere Anbieter von Rentenversicherungen, Riester-, Rürup- und betrieblichen Altersvorsorgeverträgen, haben in den letzten Jahren still und leise den Rentenfaktor gesenkt. Dieser Faktor bestimmt, wie viel monatliche Rente ein Kunde pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhält. Wird dieser gesenkt, gibt’s weniger Rente – ganz einfach. Und das in der Regel ohne Zustimmung des Kunden.

Die Verbraucherzentralen berichten von zahlreichen Klagen, weil Versicherer sich das Recht herausnehmen, den Rentenfaktor einseitig zu ändern. Die Allianz wurde bereits gerichtlich zurückgepfiffen – aber das Grundproblem bleibt: Die Verträge sind so gestrickt, dass sich die Versicherer über sogenannte „Anpassungsklauseln“ ein Schlupfloch offenhalten. Und das nutzen sie – mit voller Wucht.

klage

Ein Rechenbeispiel, das weh tut

Nehmen wir an, ein Kunde hat über Jahrzehnte hinweg 100.000 Euro Kapital angespart. Bei einem Rentenfaktor von 40, der dem Kunden bei Abschluss der Versicherung „garantiert“ wurde, würde er jährlich 4.800 Euro Rente erhalten (40 Euro pro Monat, je 10.000 Euro angespartem Kapital) – das reicht für ein paar Urlaube, eine zusätzliche finanzielle Stütze im Alter.

Wird der Rentenfaktor jedoch auf 20 halbiert, gibt es nur noch 2.400 Euro jährlich. Um sein eingezahltes Kapital also wiederzusehen, müsste der Kunde statt rund 21 Jahre nun erschreckende 42 Jahre lang Rente beziehen. Anders gesagt: Er müsste 21 Jahre älter werden, um auf denselben Betrag zu kommen. Die Rentenphase beginnt in der Regel mit rund 60 – 65 Jahren.

Willkommen im Club der Unsterblichen!
Bitte berücksichtigen Sie: Nach 42 Jahren haben Sie in dem Beispielfall Ihr eingezahltes Kapital wieder erhalten – wir sprechen noch nicht vom Inflationsausgleich.

inflation

Warum dürfen die das überhaupt?

Die Versicherer berufen sich auf sogenannte „Anpassungsvorbehalte“. Diese erlauben es ihnen, den Rentenfaktor zu ändern, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern – etwa durch sinkende Zinsen oder steigende Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung. Doch genau hier liegt der Haken: Diese Klauseln sind oft intransparent, juristisch fragwürdig und wurden in mehreren Fällen bereits als unwirksam eingestuft. Man darf sich an der Stelle fragen, ob es gerechtfertigt erscheint, dass Versicherer regelmäßig andere Sterbetabellen verwenden dürfen, als die offiziellen des Bundes. Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer bislang von ihrem Recht zur Anpassung immer nur in eine Richtung Gebrauch gemacht haben. Eine Erhöhung der Rentenfaktoren sucht man vergebens.

fragen

Das große Ganze: Ein Systemfehler

Diese Praxis ist kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Problems. Schon in früheren Kolumnen habe ich aufgezeigt, warum klassische Bank- und Versicherungsprodukte nicht zum Vermögensaufbau taugen:

• Hohe Kosten fressen die Rendite auf.
• Inflation entwertet das Kapital.
• Politische Eingriffe drohen jederzeit.
• Und jetzt auch noch: Rentenfaktor-Kürzungen, die das Vertrauen nachhaltig beeinflussen

Fazit: Wer sich auf Versicherungen verlässt, ist verlassen

Die Rentenfaktor-Kürzung ist kein Betriebsunfall – sie ist System. Sie zeigt, wie wenig Rücksicht Versicherer auf ihre Kunden nehmen, wenn es eng wird. Und sie ist ein weiterer Beweis dafür, dass Altersvorsorge in Deutschland dringend neu gedacht werden muss – unabhängig von Versicherungsmänteln, mit maximaler Transparenz und echter Rendite.

Bis dahin gilt: Wer heute noch glaubt, mit klassischen Rentenversicherungen sicher und rentabel fürs Alter vorzusorgen, der spart rückwärts. Und wird im Zweifel doppelt bestraft – mit weniger Rente und mehr Lebensjahren, die er finanzieren muss.
In dem Sinne: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Herzlichst, Ihr Felix Früchtl

Haftungsausschluss/Disclaimer:

Der Inhalt unserer Videos und Schriften dient rein zu Informationszwecken und ist kein finanzieller Rat oder Empfehlung. Jeder muss sich selbständig informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe für Investmententscheidungen heranziehen. Die geäußerte Meinung stellt keinerlei Aufforderung zum Handeln dar. Die Meinung von Interviewpartnern stellt nicht die Meinung von ProLife dar. Durch ProLife findet keine Anlageberatung statt.

Update 12/2025: Im BGH-Urteil IV ZR 34/25 aus Dezember 2025 wurde genau so eine Einbahnstraßen-Klausel für unzulässig erklärt: Wer die Option zum Kürzen hat, muss auch eine Tür zur Erhöhung offenhalten. Sonst ist es für die Versicherer eine Einladung zum Kleinrechnen.